Coronavirus / QuarantäneUpdate vom 21. Januar 2021 Ab Montag, 25. Januar 2021 gilt eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse: Die Bildungsdirektion hat heute verfügt, dass die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auf die 4. bis 6. Primarklassen ausgeweitet wird. Aufgrund der deutlich leichteren Übertragbarkeit der vermehrt auftretenden Mutationen des Coronavirus wird ein starker Anstieg der Ansteckungszahlen befürchtet. Im Rahmen des Contact-Tracing wurde zudem festgestellt, dass es in den letzten Wochen bei Schülerinnen und Schülern ab der 4. Klasse der Primarschule vermehrt zu Ansteckungen beziehungsweise Quarantäneanordnungen kam. Diesen kann mit einer Ausdehnung der Maskentragepflicht wirksam begegnet werden. Für die Umsetzung der Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe gelten die analogen Vorgaben wie für Sekundarschüler/innen und für Lehrpersonen. Dies bedeutet auch, dass die öffentlichen Schulen den Schülerinnen und Schülern die benötigten Masken zur Verfügung stellen müssen. Auch im Sportunterricht (inkl. Garderoben) gilt neu eine grundsätzliche Maskenpflicht. Verzicht auf Schwimmunterricht ab der 4. Primarschulklasse: Im Schwimmunterricht ist das Tragen einer Schutzmaske in den meisten Unterrichtssituationen kaum möglich. Zudem können die Abstandsregeln in den Garderoben und im Schwimmbecken nicht durchgehend eingehalten werden. Auf den Schwimmunterricht ist für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarschule zu verzichten. Die Massnahmen zur Maskenpflicht und zum Schwimmunterricht gelten bis Ende Februar.
Update vom 15. Oktober 2020 Aufgrund von einigen Anfragen, möchte ich Ihnen die folgenden aktuellen Informationen zu Covid 19 zukommen lassen: Die Schule Erlenbach beachtet strikte die Vorgaben des Kantons Zürich. Sie finden diese Angaben unter dem folgenden Link: Hier ist beispielsweise unter dem Titel «Contact Tracing» die Information zu finden, wie man als Schule vorzugehen hat, wenn ein Kind in einer Klasse an Covid 19 erkrankt. Nationaler Zukunftstag Maskenpflicht Schulareal und Kindergartenareal
Update vom 15. Oktober 2020 Maskenpflicht für Erwachsene an Zürcher Bildungsinstitutionen Update vom 29. September 2020 Merkblatt «Erkältungssymptome» und Hinweis zu Reisen in Risikogebiete In der kühlen Jahreszeit erkälten sich viele Kinder und Jugendliche. Wegen der Corona-Pandemie sind viele Eltern und Schulen unsicher, wann eine Schülerin / ein Schüler zuhause bleiben muss. In der Beilage finden Sie ein Merkblatt als Hilfe damit Sie richtig entscheiden können und im richtigen Moment den Arzt / die Ärztin kontaktieren. Bitte halten Sie sich genau an die Vorgaben und schicken Sie Ihr Kind erst zur Schule, wenn es wieder gesund ist. Rückkehr aus einem Risikogebiet - Quarantäne Personen, die sich in einem Land oder Gebiet aufgehalten haben, dass die Schweiz als Risikogebiet bezeichnet, müssen 10 Tage in Quarantäne. Man muss sich nach der Rückkehr in die Schweiz sofort beim Kanton melden unter www.zh.ch/stopcorona. Die Anleitung zum Ausfüllen des Formulars gibt es dort in vielen Sprachen. Wichtig: Auch Kinder müssen 10 Tage zuhause in Quarantäne bleiben. Informieren Sie die Schule darüber, dass sie sich in Quarantäne befinden. Das Vorgehen ist gleich wie wenn ihr Kind krank wäre. Die Quarantäne gilt als entschuldigte Absenz. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Thomas Isler thomas.isler@erlenbach.ch Update vom 6. Juli 2020 Die Sommerferien stehen kurz bevor. Wir bitten Sie, für Reisen ins Ausland folgende Hinweise zu beachten: Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus dem Ausland eingereist sind. Der Bundesrat hat darum am 1. Juli 2020 entschieden, dass sich Reisende für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, die aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen (Geltung ab 6. Juli 2020). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine Liste, die regelmässig angepasst wird. Sie finden die Liste auf der Webseite des BAG: Die betroffenen Personen werden bei der Einreise informiert und müssen sich umgehend bei den kantonalen Behörden melden. Die Quarantänebestimmungen gelten auch für Schülerinnen und Schüler. Sollten Sie und/oder Ihre Kinder in Länder reisen, welche unter die Quarantänebestimmungen fallen, muss die Schule darüber informiert werden. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen oder bei Fragen an die Schulverwaltung Erlenbach: Beachten Sie bitte, dass Reisen in Länder mit Quarantänebestimmungen für Ihre Kinder bedeutet, dass sie unter Umständen den Unterricht nach den Sommerferien nicht von Beginn weg besuchen können. Es besteht kein Anspruch auf Fernunterricht. Update vom 29.5.2020 Heute Freitag, 29. Mai, haben Bildungsdirektorin Silvia Steiner und VSA-Amtsleiterin Marion Völger über die weiteren Schritte in der Volksschule informiert. - Ab Montag, 8. Juni, ist die Beschränkung der Gruppengrössen für Schulklassen und in der Betreuung aufgehoben, der Unterricht findet wieder nach normalem Stundenplan statt und die unterrichtsergänzenden Tagesstrukturen werden wieder im gewohnten Umfang angeboten. - Freifächer, freiwillige Kurse und HSK-Unterricht können wieder im Präsenzunterricht stattfinden. - Die vom Bund definierten COVID-19-Grundprinzipien für die obligatorischen Schulen und das Schutzkonzept des Kantons Zürich für die Volksschulen gelten aber weiterhin. Dies bedeutet: - Die Abstandregeln unter erwachsenen Personen und wenn immer möglich zwischen Erwachsenen und Kindern sind weiterhin einzuhalten. - Die Verhaltens- und Hygieneregeln gelten weiterhin. - Das Verbot von klassenübergreifenden Veranstaltungen, Klassenlagern und Exkursionen behält bis auf Weiteres Gültigkeit. - Die Vorschriften zur Verpflegung an Schulen müssen weiterhin beachtet werden. Das heisst: Update vom 30.4.2020 Das Volksschulamt hat heute kommuniziert, wie in den Schulen des Kantons Zürich der Unterricht ab dem 11. Mai 2020 stattfinden soll. Gerne lassen wir Ihnen dazu den Brief der Amtsleiterin, Frau Dr. Marion Völger, zukommen. Im Namen der Schulpflege und der Schulleitungen der Schule Erlenbach bedanken wir uns für Ihre persönliche Unterstützung beim Homeschooling sowie für Ihre Flexibilität während dieser herausfordernden Zeit, in der wir den Schulalltag umgestalten müssen. Ohne Ihren Einsatz wäre diese schwierige Zeit nicht so gut zu bewältigen. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist auch weiterhin ein wichtiger und unerlässlicher Teil, ohne welchen wir die kommenden Wochen nicht meistern können. Weitere Informationen, wie Stundenpläne und Information zur Betreuung ab dem 11. Mai 2020, werden Ihnen die Schulleitungen am kommenden Montag bekannt geben. Siehe Dokument Präsenzunterricht 11. Mai Regelschulen
Update vom 2.4.2020 Siehe Elternbrief vom 2.4.2020. Update vom 16.3.2020 Der erste Tag ohne Unterrichtspräsenz hat begonnen. Im Laufe des Tages werden Sie weitere Informationen zum Fernunterricht der Klassenlehrpersonen erhalten. Wir sind froh, dass sehr viele Eltern für Ihr Kind eine gute Betreuung organisieren konnten. Erneuter Appell an Ihre Solidarität und Ihre Eigenverantwortlichkeit Wenn ihr Kind daheimbleibt, ist es äusserst wichtig, dass Ihr Kind die Zeit möglichst Nur so kann die Übertragung des Coronavirus unterbrochen und die Verbreitung verlangsamt und gestoppt werden. Nur so können verletzliche Personen unserer Gesellschaft geschützt werden. Der Entscheid des Bundesrates, die Unterrichtspräsenz einzustellen, zielt unter anderem genau darauf ab, die Kontakte unter Kindern zu minimieren. Es ist uns bewusst, dass Ihnen und Ihren Kindern dadurch Einiges abverlangt wird. Deshalb appellieren wir nochmals an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, diese Vorgaben ernsthaft einzuhalten. Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie uns unterstützen. Freundliche Grüsse Im Namen der Schulpflege und der Schulleitungen Primarschule Erlenbach Update vom 13.3.2020 Elterninformation zur Schulschliessung ab 16. März 2020 des Volksschulamtes. Weitere Informationen finden Sie unter www.bi.zh.ch /corona; www.bag.admich.ch Bis auf Weiteres werden wir ausnahmsweise in dieser akuten Phase keine Schülerclubbeiträge verrechnen, wenn ihr Kind den Schülerclub nicht besucht. Für Fragen zur Schule und der Kinderbetreuung erreichen Sie uns während der Öffnungszeiten der Schulverwaltung unter 044 914 31 12. Die Gemeindeverwaltung steht unter der eigens eingerichteten Telefonnummer 044 913 88 88 für Ihre Fragen, insbesondere zur Versorgung von Personen und Haushalten unter Quarantäne und/oder Selbstisolation in Erlenbach zur Verfügung. Elterninformation Coronavirus Update vom 10.3.2020 - Personen, die an Corona erkrankt sind, werden weiterhin isoliert. Ob dies zu Hause oder im Spital geschieht, entscheidet die zuständige Ärztin / der zuständige Arzt. - Personen, die im gleichen Haushalt leben, wie eine Person, die positiv getestet wurde, begeben sich während 5 Tagen nach Symptombeginn der positiv getesteten Person in Selbstquarantäne. Zeigen sich in dieser Zeit keine Krankheitszeichen, ist keine weitere Quarantäne mehr notwendig. - Besonders gefährdete Personen (mit chronischen Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, Krebs, sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen), die mit einer an Coronavirus erkrankten Person in Kontakt standen, sollen zu ihrem eigenen Schutz ebenfalls 5 Tage zu Hause bleiben, auch wenn sie noch keine Symptome haben. - Gesunde Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die mit am Coronavirus infizierten Personen Kontakt hatten, aber keine Krankheitssymptome zeigen, werden nicht mehr unter Quarantäne gesetzt. Deshalb besuchen alle Kinder, Jugendlichen und Lehrpersonen, welche gesund sind, (keine Krankheitssymptome zeigen) die Schule. - Die Schulen sind angewiesen, kranke Kinder sofort nach Hause zu schicken, bzw. von den Eltern abholen zu lassen. Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, werden die Schulen die Eltern kontaktieren, damit sie ihr Kind von der Schule abholen und eine Ärztin / einen Arzt oder das Ärztefon kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. - Wenn in einer Familie ein Mitglied positiv auf den Coronavirus getestet wurde und Krankheitssymptome zeigt, soll diese die Schule darüber informieren. Die Schulen sind aufgefordert, die bisher empfohlenen Hygienemassnahmen weiterhin aufrecht zu erhalten und konsequent umzusetzen: Die Hände regelmässig und gründlich mit Wasser und Seife waschen. Beim Husten oder Niesen ein Papiertaschentuch vor Mund und Nase halten. Das Papiertaschentuch nach Gebrauch in einem verschlossenen Abfalleimer entsorgen und die Hände sofort waschen. Ist kein Taschentuch da, in die Ellbeuge husten bzw. niesen. Nach dem Husten oder Niesen die Hände mit Wasser und Seife waschen. Hände schütteln und engen Kontakt zu anderen Menschen vermeiden. Ebenfalls weiterhin Gültigkeit haben die Empfehlungen bezüglich älterer Lehrpersonen und Seniorinnen und Senioren in der Schule. Die bisherigen Empfehlungen zu Veranstaltungen gelten weiterhin. Der Appell der Gesundheitsbehörden an die Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen ist mit der Anpassung der Quarantänebestimmungen noch höher als bisher zu gewichten. Die Bildungsdirektion unterstützt die Schulen mit Informationen über die Webseite zum Coronavirus. Wir bitten deshalb alle Beteiligten, sich regelmässig über diese Webseite zu informieren. Link: www.bi.zh.ch/corona
Update vom 9.3.2020 Es wäre nicht verhältnismässig, jedes leicht hustende Kind, bei dem keine weiteren Krankheitssymptome sichtbar sind, nach Hause zu schicken. Der Spieltag vom 18. März 2020 und die Elternbildungsabende vom 10., 16 und 24. März 2020 sind abgesagt. Bibliothek: Die Lesung vom 17. März 2020 wird verschoben.
Bereich Bibliothek, Elternrat, Förderung und Therapie, Kindergarten, Krippe, Musikschule, Primarschule, Schulsozialarbeit, Schülerclub, Sekundarschule, Weiterbildung
Datum der Neuigkeit 25. Jan. 2021
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